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Anwaltskosten und Gerichtskosten

Klare gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich werden in Deutschland die Kosten für einen rechtsanwaltlichen Beistand im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Die Gerichtskosten wiederum beziehen sich auf das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie auf die jeweilige Kostenordnung (KostO), aber auch eine ganze Reihe von Nebengesetzen.

Bevor ich für Sie tätig werde, klären wir diese Frage ausführlich. So wissen Sie genau, welche Belastung auf Sie zukommt, sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Gleichzeitig können wir von vornherein die Themen Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe besprechen - ich begleite Sie selbstverständlich auch in dieser Frage.

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe - wahren Sie Ihre Rechte

Können Sie die finanziellen Mittel zur Wahrnehmung einer rechtsanwaltlichen Beratung nicht aufbringen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe.

Diese muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig werden, würde die Prozesskostenhilfe greifen, die sowohl Kläger als auch Beklagte unter Nachweis der eigenen Einkommensverhältnisse beanspruchen können. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als natürliche oder juristische Person mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung konfrontiert sind.

Gerne stehe ich Ihnen bei der Beantragung der finanziellen Unterstützung zur Seite - sprechen Sie mich einfach auf diesen wichtigen Punkt an.